
Über uns
Die Anwaltskanzlei Schwarz ist eine Neugründung in Wolfsburg mit besonderer Kompetenz auf den Gebieten des öffentlichen Rechts. Rechtsanwalt Holger Schwarz verfügt aufgrund seiner 30-jährigen Berufspraxis als Richter und Vorsitzender Richter beim Verwaltungsgericht über eine umfangreiche Erfahrung und kann Ihnen deshalb auch in juristisch anspruchsvollen Angelegenheiten weiterhelfen. Sie haben einen ablehnenden oder belastenden Bescheid erhalten oder möchten das Amt zu einer Ihnen günstigen Entscheidung bewegen, wissen aber nicht wie? Dann sprechen Sie mit uns. Wir beraten Sie ausführlich und vertreten Sie gegenüber Behörden in Verwaltungs- und Widerspruchsverfahren sowie vor dem Nieders. Oberverwaltungsgericht. In Verfahren vor dem Verwaltungsgericht in Braunschweig begleiten wir Ihre Klage im Hintergrund und bereiten Ihre prozessuale Korrespondenz zu günstigen Konditionen vor.
Ein weiterer Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt auf dem Gebiet des Zivilrechts. Rechtsanwalt Holger Schwarz, der langjährig als Lehrbeauftragter für das Fach Privatrecht (Zivilrecht) an der Fachhochschule für Verwaltung und Rechtspflege tätig war, berät Ratsuchende bundesweit auf yourXpert.de bei vielfältigen zivilrechtlichen Anliegen. Dazu gehören Fragen des Mietrechts, des Kauf- und Gewährleistungsrechts, des Reiserechts und des sonstigen Vertragsrechts ebenso wie Schadensersatz- oder Unterlassungsansprüche, oder familienrechtliche Angelegenheiten. Bei uns erhalten Sie guten Rat, der nicht teuer sein muss. Selbstverständlich vertreten wir Ihre Interessen auch gegenüber Ihren Anspruchsgegnern und in Klageverfahren von den ordentlichen Gerichten.
Kleinere Kommunen, die weder über ein eigenes Rechtsamt verfügen noch einen Justiziar beschäftigen, können sich bei uns niederschwellig und schnell informieren. Hierfür bieten wir zu günstigen Konditionen ein "virtuelles Rechtsamt". Näheres dazu finden Sie hier.

Rechtsanwalt

Holger Schwarz
war zunächst als Diplom-Verwaltungswirt (FH) viele Jahre in der Kommunalverwaltung tätig. Später nahm er an leitender Stelle die Aufgaben eines Kreisverwaltungsdirektors wahr. Er ist daher mit behördlichen Verfahrensabläufen bestens vertraut. Nach dem Zweiten juristischen Staatsexamen war er Jahrzehnte lang als Richter/ Vorsitzender Richter in der Verwaltungsgerichtsbarkeit tätig. Nebenamtlich lehrte er an der Niedersächsischen Fachhochschule für Verwaltung und Rechtspflege und am Nds. Studieninstitut für kommunale Verwaltung das Fach Privatrecht (Zivilrecht). Während seiner mehrjährigen Abordnung an das Bundesverwaltungsgericht konnte er als wissenschaftlicher Mitarbeiter Erfahrungen an einem obersten Gerichtshof des Bundes zu sammeln. Er war zudem Vorsitzender vieler personalvertretungsrechtlicher Einigungsstellen in Niedersachsen.

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