ZIVILRECHT
Das Zivilrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen zwei gleichgestellten Rechtssubjekten. Das können natürliche Personen oder auch juristische Personen (GmbH, AG etc.) sein. Von Spezialgesetzen abgesehen, die es auch hier gibt, finden sich die meisten Regeln für unser tägliches Miteinander im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Gelegentlich kommt es zu Streitigkeiten, die - wenn sich die Beteiligten nicht einigen können - durch den Richter in einem Urteil entschieden werden müssen. Oftmals kommt es dabei darauf an, wie eine gesetzliche Regelung auszulegen ist. Mitunter hängt der Erfolg eines Rechtsstreits auch davon ab, ob derjenige, der etwas beansprucht, das Vorliegen der dafür notwendigen Voraussetzungen beweisen kann. Ein Anwalt kann dabei helfen, vor der mit Kosten verbundenen Anrufung eines Gerichts zu klären, ob eine mögliche Klage hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet. Nicht selten kann schon ein anwaltliches Schreiben die Gegenseite dazu bewegen, einen von der Rechtsordnung nicht gedeckten Standpunkt zu überdenken und damit ihre Bereitschaft zur Einigung fördern. Führt das nicht zum Ziel, können bestehende Ansprüche vom Anwalt mit einer Klage vor dem Amts- oder Landgericht durchgesetzt werden.