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Neue Düsseldorfer Tabelle

  • Autorenbild: Canzlei Schwarz
    Canzlei Schwarz
  • 2. Dez. 2020
  • 1 Min. Lesezeit

Das OLG Düsseldorf hat auf seiner Internetseite die zum 01.01.2021 angepasste Tabelle mit den neuen Unterhaltssätzen veröffentlicht. Darin sind die insbesondere Bedarfssätze minderjähriger und volljähriger Kinder angehoben worden. Die Einkommensgruppen bleiben dagegen unverändert. Auf der Internetseite des Oberlandesgerichts kann die Tabelle als PDF Dokument heruntergeladen werden.

 
 
 

1 Kommentar


Isaak
Isaak
04. Aug.

Die neue Düsseldorfer Tabelle hat mich direkt an eine Situation erinnert, die wir vor ein paar Jahren hatten. Damals standen wir vor einer ähnlichen Neuregelung und ich war ehrlich gesagt etwas überfordert, alles auf Anhieb zu verstehen. Es ging um die Unterhaltsberechnung für meinen Neffen, und die Unterschiede zu den alten Richtlinien waren schon spürbar. Man liest ja viel online, aber gerade bei solchen juristischen Themen ist es oft schwierig, die Relevanz für die eigene Situation genau einschätzen zu können. Die Klarheit, mit der hier die Änderungen erklärt werden, hätte uns damals sehr geholfen. Es ist gut zu wissen, dass es nun eine aktualisierte Basis gibt, auf die man sich verlassen kann. Habt ihr auch schon Erfahrungen mit den Anpassungen…


betblast

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