Das OLG Düsseldorf hat auf seiner Internetseite die zum 01.01.2021 angepasste Tabelle mit den neuen Unterhaltssätzen veröffentlicht. Darin sind die insbesondere Bedarfssätze minderjähriger und volljähriger Kinder angehoben worden. Die Einkommensgruppen bleiben dagegen unverändert. Auf der Internetseite des Oberlandesgerichts kann die Tabelle als PDF Dokument heruntergeladen werden.
Canzlei Schwarz
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